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Droht dem Profifußball das „Aus“ für mehrjährige Spielerverträge?

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Im Profifußball hat eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.03.2015 für Furore gesorgt: Ein Profifußballer darf demnach nur bis zu zwei Jahre an seinen Club befristet gebunden werden (ArbG Mainz vom 19.03.2015 – 3 Ca 1197/14).

Bislang galt allgemein, dass die Branchenüblichkeit des Profifußballs den erforderlichen Sachgrund einer Befristung darstellt, weil das fußballbegeisterte Publikum nach einer gewissen Spielzeit regelmäßig neue Spieler wünscht und die Entwicklung des Leistungsvermögens von Profis schwer absehbar ist (LAG Nürnberg vom 28.03.2006 – 7 Sa 405/05). Setzt sich die Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts Mainz in den Instanzen durch, so hätte dies zukünftig ganz erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Investitionen der Clubs und damit auf den Transfermarkt insgesamt. Wir werden die Entwicklung daher genau verfolgen.

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