08Apr
2015
2015

„Zur vollen Zufriedenheit“ – Mehr nicht ?
Dr. Wolfgang Wodok /Um die Zeugniserteilung gibt es häufig Streit. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes gilt weiterhin, dass der Arbeitnehmer seine überdurchschnittlichen Leistungen darlegen muss, wenn er eine zumindest gute Leistungsbeurteilung begehrt…
