16Apr
2015
2015

Videoaufnahmen können teuer werden!
Dr. Wolfgang Wodok /Hat ein Arbeitgeber den Verdacht, dass Mitarbeiter Erkrankungen nur vortäuschen, so liegt es nahe, dies durch Videoaufnahmen des Mitarbeiters aufklären zu wollen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall indes für unzulässig angesehen, und der klagenden Mitarbeiterin zudem einen Schmerzensgeldanspruch zuerkannt (BAG vom 19.02.2015 – 8 AZR 1007 /13).
Videoüberwachungen von Mitarbeitern müssen zwingend datenschutzrechtlichen Voraussetzungen entsprechen. Arbeitgebern ist in diesen Fällen zu empfehlen, konkrete Verdachtsmomente zu sichern und sich in ihrer Vorgehensweise rechtlich abzusichern.
